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   BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96   

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https://dejure.org/1996,16076
BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96 (https://dejure.org/1996,16076)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1996 - 5 B 9.96 (https://dejure.org/1996,16076)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 5 B 9.96 (https://dejure.org/1996,16076)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Widerlegung der Vermutung des Erhalts von Leistungen eines Hilfesuchenden im Sozialhilferecht von mit ihm ihn einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Verwandten - Rüge der ungenügenden ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 72/84]sowie Senatsbeschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - ).

    Zwar muß das Tatsachengericht seine eigene Sachkunde in einer von den Parteien (und vom Revisionsgericht) nachprüfbaren Weise überzeugend nachweisen, wenn es trotz der Kompliziertheit und wissenschaftlichen Bezogenheit eines Sachgebietes auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet (BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82] m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch substantiierte Angaben dazu, inwieweit sich das genannte Beweismittel dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 72/84]sowie Senatsbeschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch substantiierte Angaben dazu, inwieweit sich das genannte Beweismittel dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch substantiierte Angaben dazu, inwieweit sich das genannte Beweismittel dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 72/84]sowie Senatsbeschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - ).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 72/84]sowie Senatsbeschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - ).
  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 175.91
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 9.96
    Der Beklagte kann sich nach § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO von dem zu ihm abgeordneten Richter vertreten lassen; denn für die Zeit der Abordnung ist der abgeordnete Richter in der Funktion eines Beamten für den Beklagten tätig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 175.91 - ).
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